Finanzstrafbehörden wollen künftig Verkehrsdaten von Internet-Nutzern abfragen. Ein entsprechendes Gesetz wird vorbereitet. Internetanbietern stößt dies sauer auf.
Die Finanzbehörde will mehr Kompetenzen. Beim Verdacht von Finanzvergehen soll sie künftig von Internetanbietern auch Auskünfte über Personen hinter dynamischen IP-Adressen abfragen dürfen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der unter dem unverdächtigen Titel "2. Abgabenänderungsgesetz 2014" derzeit zur Begutachtung aufliegt. Internetanbieter befürchten Rechtsunsicherheiten und kritisieren, dass mit der Gesetzesänderung Grundrechte eingeschränkt und Datensicherheitsmaßnahmen außer Acht gelassen werden.
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Die Finanzbehörde will mehr Kompetenzen. Beim Verdacht von Finanzvergehen soll sie künftig von Internetanbietern auch Auskünfte über Personen hinter dynamischen IP-Adressen abfragen dürfen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der unter dem unverdächtigen Titel "2. Abgabenänderungsgesetz 2014" derzeit zur Begutachtung aufliegt. Internetanbieter befürchten Rechtsunsicherheiten und kritisieren, dass mit der Gesetzesänderung Grundrechte eingeschränkt und Datensicherheitsmaßnahmen außer Acht gelassen werden.
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Finanz will Auskunft zu IP-Adressen
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