http://derstandard.at/2000009798009/...uehr-fuer-allehttp://derstandard.at/2000009798009/...uehr-fuer-alle
Rundfunkgebühren müssen nur noch jene zahlen, die öffentlich-rechtliche Angebote nutzen. Öffentlich-Rechtliche sollen auf Werbung verzichten und sich über eine solche "moderne Nutzungsgebühr" finanzieren - oder gleich aus dem Staatshaushalt. Und sie sollten nur noch jene Programme liefern, die Private nicht anbieten.
44 Seiten umfasst das Papier, und so manche Passage klingt auch in Österreich bekannt. Etwa wenn das Gutachten Formate in öffentlich-rechtlichen Sendern ausmacht, "die inhaltlich und konzeptionell von der privaten Konkurrenz praktisch kaum zu unterscheiden sind": Das erwecke den Eindruck, als gehe es den Öffi-Sendern weniger um ihren Versorgungsauftrag und die Vielfalt denn um Einschaltquoten.
Werbung würden die Autoren der Studie den Öffentlich-Rechtlichen gleich ganz streichen - sie führe über Umwege wieder zu Quotenorientierung: "Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushaltoder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Falls die Vorgaben ( zur Unterscheidung von Privaten Betreibern ) für Öffentlich-Rechtliche Betreiber aber nicht explizit (vermutlich im Detail erforderlich) formuliert werden, ist halt zu befürchten, dass dann die "Öffentlichen" nur versuchen werden, die "Privaten" in jeder Hinsicht zu übertreffen : noch gewaltätigere Inhalte, noch peinlichere Vor- bzw- Aufführungen ... .
"Gute" Produktionen ( was immer auch darunter verstanden werden kann) kosten halt nun mal Geld (viel Geld) , egal, ob zugekauft oder selbst produziert.
Wenn dann zufolge der Exklusivität der Programme - laut Gutachten sollen "Öffentliche" lediglich Programmlücken der "Privaten" ausfüllen bzw. ergänzen - vermutlich nicht allzu zahlreiche (freiwillig) zahlende Abonnenten für die Öffentlichen "übrigbleiben", dann bleibt zur Finazierung der Öffentlichen eigentlich nur die Bedienung aus dem allgemeinen Staatshaushalt. Wie das dann aber mit der Bedingung der unabhägigen Berichterstattung in Nachrichten und politischen Kommentaren vereinbar ist bzw. verhindert werden soll, dass dann - zufolge der finanziellen Anbhängigkeit von der jeweiligen politischen Mehrheit - nicht ein sich der Selbstzensur unterwerfender PR-Apparat der jeweiligen Mehrheit "herangezüchtet" wird , dass bleibt mir ein ungelöstes Rätsel.
Zitat:
Rundfunkgebühren müssen nur noch jene zahlen, die öffentlich-rechtliche Angebote nutzen. Öffentlich-Rechtliche sollen auf Werbung verzichten und sich über eine solche "moderne Nutzungsgebühr" finanzieren - oder gleich aus dem Staatshaushalt. Und sie sollten nur noch jene Programme liefern, die Private nicht anbieten.
Zitat:
44 Seiten umfasst das Papier, und so manche Passage klingt auch in Österreich bekannt. Etwa wenn das Gutachten Formate in öffentlich-rechtlichen Sendern ausmacht, "die inhaltlich und konzeptionell von der privaten Konkurrenz praktisch kaum zu unterscheiden sind": Das erwecke den Eindruck, als gehe es den Öffi-Sendern weniger um ihren Versorgungsauftrag und die Vielfalt denn um Einschaltquoten.
Zitat:
Werbung würden die Autoren der Studie den Öffentlich-Rechtlichen gleich ganz streichen - sie führe über Umwege wieder zu Quotenorientierung: "Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushaltoder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Falls die Vorgaben ( zur Unterscheidung von Privaten Betreibern ) für Öffentlich-Rechtliche Betreiber aber nicht explizit (vermutlich im Detail erforderlich) formuliert werden, ist halt zu befürchten, dass dann die "Öffentlichen" nur versuchen werden, die "Privaten" in jeder Hinsicht zu übertreffen : noch gewaltätigere Inhalte, noch peinlichere Vor- bzw- Aufführungen ... .
"Gute" Produktionen ( was immer auch darunter verstanden werden kann) kosten halt nun mal Geld (viel Geld) , egal, ob zugekauft oder selbst produziert.
Wenn dann zufolge der Exklusivität der Programme - laut Gutachten sollen "Öffentliche" lediglich Programmlücken der "Privaten" ausfüllen bzw. ergänzen - vermutlich nicht allzu zahlreiche (freiwillig) zahlende Abonnenten für die Öffentlichen "übrigbleiben", dann bleibt zur Finazierung der Öffentlichen eigentlich nur die Bedienung aus dem allgemeinen Staatshaushalt. Wie das dann aber mit der Bedingung der unabhägigen Berichterstattung in Nachrichten und politischen Kommentaren vereinbar ist bzw. verhindert werden soll, dass dann - zufolge der finanziellen Anbhängigkeit von der jeweiligen politischen Mehrheit - nicht ein sich der Selbstzensur unterwerfender PR-Apparat der jeweiligen Mehrheit "herangezüchtet" wird , dass bleibt mir ein ungelöstes Rätsel.
Das Gutachten gegen die Rundfunkgebühr für alle (in Deutschland)
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