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Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass indiskrete, öffentliche Postings ein Entlassungsgrund sind
Wer auf Facebook kritische Firmeninterna ausplaudert, kann entlassen werden: Dieses Urteil bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem kürzlich erfolgten Spruch. Eine öffentliche Statusmeldung sei "wie eine Anfrage in einer Tageszeitung", so das Höchstgericht. Daher qualifiziere sich auch ein Facebook-Posting als Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Der OGH bestätigte damit ein Urteil des Landesgericht St. Pölten.
Zitat:
Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass indiskrete, öffentliche Postings ein Entlassungsgrund sind
Wer auf Facebook kritische Firmeninterna ausplaudert, kann entlassen werden: Dieses Urteil bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem kürzlich erfolgten Spruch. Eine öffentliche Statusmeldung sei "wie eine Anfrage in einer Tageszeitung", so das Höchstgericht. Daher qualifiziere sich auch ein Facebook-Posting als Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Der OGH bestätigte damit ein Urteil des Landesgericht St. Pölten.
Geheimnisverrat: Facebook-Eintrag kann (in Österreich !) zur Entlassung führen
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