Hallo,
ich frage einfach mal hier nach, ich hab das ganze Internet durchforstet und nur verwirrende, bzw. unklare Angaben gefunden. Vielleicht hab ich Glück und mir kann hier jmd. helfen!
Folgende Situation: Ich bin Lehrerin, habe im August 2014 meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, erwarte im Juli unser 2. Kind und bin seit Dezember im Beschäftigungsverbot. Ich hatte meinen anteiligen Urlaub für 2014 (ca. 10 Tage) noch nicht genommen. Nun möchte ich wissen, was denn mit den 10 Tagen passiert? Ich dachte, sowas muss immer bis März des Folgejahres aufgebraucht sein? Das geht ja nun aber schlecht... Müsste das ausgezahlt werden? Wo gibt es dazu eine rechtlichen Hinweis? Ich wer noch verrückt, nirgends find ich was. Und was passiert mit den Urlaubstagen von 2015? Die kann ich ja auch nicht nehmen.
Mein AG äußert sich leider zu diesen Fragen nicht, bzw. behauptet, dass der Urlaub dann eben verfällt. S richtig kann ich mir das aer nicht vorstellen. Mein Mann arbeitet in einer Firma und hat eine Kollegin, der ging es genau wie mir - ihr wurde dann eben alles ausgezahlt. Wieso sollte das denn hier anders sein?
Wer weiß etwas dazu? Wo gibt es dazu rechtliche Grundlagen? Oder an welcher offiziellen Stelle kann man sich beraten lassen?
Danke!!!
ich frage einfach mal hier nach, ich hab das ganze Internet durchforstet und nur verwirrende, bzw. unklare Angaben gefunden. Vielleicht hab ich Glück und mir kann hier jmd. helfen!
Folgende Situation: Ich bin Lehrerin, habe im August 2014 meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, erwarte im Juli unser 2. Kind und bin seit Dezember im Beschäftigungsverbot. Ich hatte meinen anteiligen Urlaub für 2014 (ca. 10 Tage) noch nicht genommen. Nun möchte ich wissen, was denn mit den 10 Tagen passiert? Ich dachte, sowas muss immer bis März des Folgejahres aufgebraucht sein? Das geht ja nun aber schlecht... Müsste das ausgezahlt werden? Wo gibt es dazu eine rechtlichen Hinweis? Ich wer noch verrückt, nirgends find ich was. Und was passiert mit den Urlaubstagen von 2015? Die kann ich ja auch nicht nehmen.
Mein AG äußert sich leider zu diesen Fragen nicht, bzw. behauptet, dass der Urlaub dann eben verfällt. S richtig kann ich mir das aer nicht vorstellen. Mein Mann arbeitet in einer Firma und hat eine Kollegin, der ging es genau wie mir - ihr wurde dann eben alles ausgezahlt. Wieso sollte das denn hier anders sein?
Wer weiß etwas dazu? Wo gibt es dazu rechtliche Grundlagen? Oder an welcher offiziellen Stelle kann man sich beraten lassen?
Danke!!!
Urlaubsanspruch trotz BV?
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