lundi 17 novembre 2014

Überschneidung: Elterngeld/ EZ (1 Jahr) und erneuter Mutterschutz

Hallo ihr lieben,



Vllt kann mir jemand ja weiter helfen, auch wenn der Fall ziemlich speziell ist. Auf Rückruf der KK und der Elterngeldstelle warte ich nämlich.



Hier mal meine Mail an die EG Stelle:



Sehr geehrte Damen und Herrn,



Ich habe am 12.03.2014 unsere Tochter Clara Leni Bruns geboren. EZ habe ich ein Jahr bis zum 11.02.2015 beantragt, ebenso die Auszahlung.

Nun bin ich aber wieder schwanger und erwarte unser zweites Kind voraussichtlich am 22.03.2015.

Ab dem 08.02.2015 könnte ich in Mutterschaft gehen, wenn ich meine EZ zum 07.02.2015 beende (der Arbeitgeber muss in diesem Fall ja nicht zustimmen). So weit wurde ich von einer Rechtsexpertin aufgeklärt, was aber nicht zu klären war ist:

Was ist mit dem EG in der Zeit vom 12.01.-11.02.2015? Würden die Tage vom 08.02.-11.02.15 für die letzte Auszahlung rausgerechnet und die Auszahlung somit "angepasst", denn es steht in diversen Broschüren, dass das Elterngeld nur für volle Monate gewährt wird. Das wäre für mich natürlich ziemlich nachteilig.

Könnte ich in diesem Fall "freiwillig" erst ab dem 12.02.15 in Mutterschutz gehen und die EZ zum 11.02.15 beenden.

Der Fall ist sicher nicht all zu häufig. Ich hoffe Sie können mir helfen.



Bin gespannt ob jemand von euch mehr weiß.

Wenn man die EZ vorläufig beendet wird auf jeden Fall ja auch da Gehalt angerechnet und ggf. Der Rest ausbezahlt. Nur ob das in meinem Fall so ist.





Überschneidung: Elterngeld/ EZ (1 Jahr) und erneuter Mutterschutz

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire